Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fa. Jescali concept GmbH Rosenhof 7, CH – 8808 Pfäffikon SZ Geschäftsführer : Eugen Gubelmann Handelsregister des Kantons Schyz Firmennummer CH-020.4.031.966-8 (im folgenden Verwender genannt) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für Unternehmer / Gewerbetreibende. Ein Vertragsschluß mit Endverbrauchern erfolgt grundsätzlich nicht und soll seitens der Jescali Concept GmbH nicht erfolgen. 1. Vertragsabschluß Lieferungen und Leistungen der Jescali Concept GmbH ( folgend Verwender ) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen und zwar auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit der Bestellung, spätestens aber mit Entgegennahme der Waren oder der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Hiermit werden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie vom Verwender schriftlich bestätigt werden. Die Verwendung von Software des Verwenders unterliegt den Bestimmungen des jeweiligen zugehörigen Lizenzvertrages. Eine Softwareinstallation von Software des Verwenders ist grundsätzlich nur zulässig, wenn zuvor ein entsprechender Lizenzvertrag mit dem Verwender abgeschlossen wurde, bzw. den jeweiligen Bestimmungen des zugehörigen Lizenzvertrages zugestimmt wurde. Ein Vertrag zwischen Verwender und Besteller kommt erst mit Auftragsbestätigung des Verwenders zustande. Die Auftragsbestätigung kann schriftlich, per E-Mail oder mündlich erfolgen. Die Erteilung einer Rechnung oder die Erbringung der Leistung des Verwenders, stehen der Auftragsbestätigung gleich. 2. Preise und Zahlungsbedingungen Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und ohne Verpackungs- und Versandkosten. Der Verwender hält den vereinbarten Preis für den Zeitraum von 4 Monaten ein. Erfolgt die Lieferung / Leistung vereinbarungsgemäß oder aufgrund von Umständen, die der Verwender nicht zu vertreten hat, mehr als 4 Monate nach der Bestellung, so gilt der dann gültige Listenpreis. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen netto zu bezahlen, oder falls per Nachnahme versandt sofort. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verwender über den Betrag verfügen kann; bei Scheckzahlung mit endgültiger Einlösung des Scheckbetrages. Kostenvoranschläge werden gewissenhaft und möglichst genau aufgestellt. Den Vertragsparteien ist jedoch bewusst, dass es sich nicht um verbindliche Angebote handelt. Erkennt der Verwender, dass sich die veranschlagten Kosten um mehr als 15 % erhöhen, weist er den Besteller hierauf hin. Die Parteien verhandeln dann über eine Vertragsanpassung. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Bestellers werden dem Besteller berechnet. Kostenvoranschläge, Entwürfe und andere Vorarbeiten werden berechnet. Die Berechnungsgrundlage wird vor Vertragsabschluß mitgeteilt. Im Regelfall erhält der Besteller einen Kostenvoranschlag. Der Besteller erhält bei Zustimmung zu dem Kostenvoranschlag eine Rechnung über 40% der Angebotssumme, mit Zahlungseingang beim Verwender gilt der Auftrag als erteilt. Je nach Auftragshöhe werden Abschläge nach Arbeitsleistung oder Abrechnungen zum Monatsende erfolgen, oder die Restsumme des Auftrags wird mit der Lieferung abgerechnet. 3. Lieferfristen Der Verwender bemüht sich, Fristen und Termine einzuhalten. Vereinbarte Fristen und Termine stehen jedoch unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung des Verwenders. Vor Vertragsabschluß sind alle technischen und organisatorischen Einzelheiten bezüglich Vertragsinhalt und -umfang verbindlich fest zu legen und dem Verwender mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitigem Eingang sämtlicher, vom Besteller bereitzustellender Unterlagen, abzugebender Erklärungen und bei Nichtbeachtung etwaiger anderer Verpflichtungen des Bestellers verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Bei Programmiertätigkeiten, Installationen, Funktionsprüfungen und Abnahme unterstützt der Besteller den Verwender im erforderlichen Umfang. Ist eine Installation vereinbart, beginnt die vereinbarte Liefer- oder Leistungsfrist frühestens zu laufen, wenn vom Besteller bereit zu stellende und / oder zu installierende Produkte mangelfrei vorhanden und / oder ordnungsgemäß installiert sind und wenn vom Besteller auf eigene Kosten zu schaffende sonstige Voraussetzungen geschaffen wurden. Wird unter den vorstehenden Voraussetzungen eine Lieferfrist vereinbart und seitens des Verwenders nicht eingehalten, so steht dem Besteller ein Rücktrittsrecht vom Vertrag erst dann zu, wenn eine von ihm dem Verwender gesetzte angemessene Nachfrist vom diesem nicht eingehalten wurde. Als angemessen gilt eine Nachfrist von 3 Wochen, beginnend mit dem Ablauf der vereinbarten, bzw. der nach dem folgenden Absatz verlängerten Frist. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, außerhalb des Einflussbereiches des Verwenders, die dem Verwender die Lieferung erschweren oder unmöglich machen, hat der Verwender auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Hierzu gehören insbesondere nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Verzögerungen beim Vorlieferanten oder dessen Unterlieferanten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen u.ä.. Solche Schwierigkeiten berechtigen den Verwender, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Über den Eintritt der Lieferverzögerung informiert der Verwender den Besteller sofort. Wenn die Behinderung länger als 4 Wochen dauert, ist der Besteller berechtigt, seinerseits vom Vertrag zurückzutreten. Eventuell geleistete Zahlungen werden umgehend erstattet. Der Besteller kann in diesen Fällen Schadensersatz, außer bei Verletzung des Körpers oder der Gesundheit, nur dann verlangen, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. 4. Lieferbedingungen Sofern mit dem Besteller nicht anderes vereinbart wurde, erfolgt der Versand mit einem Transportmittel nach Wahl des Verwenders, wobei dieser gehalten ist die Wirtschaftlichkeit zu beachten, jedoch nicht das günstigste Transportmittel zu wählen. Der Gefahrübergang auf den Besteller erfolgt nach Übergabe der Sendung an den Spediteur, sofern der Versand per Spedition vereinbart ist; sonst bei Übergabe der Lieferung an den Besteller. Die Kosten des Versandes gehen zu Lasten des Bestellers. 5. Gewährleistung Für Gewährleistungsrechte gilt eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren, gerechnet vom Zeitpunkt der Übergabe oder Abnahme an. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verwenders nicht befolgt oder Änderungen an Produkten vorgenommen und Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den originalen Spezifikationen entsprechen, so entfällt die Gewährleistung. Die Verantwortung für die Auswahl der Produkte und Dienstleistungen und die mit ihnen beabsichtigten Ergebnisse liegen beim Besteller. Der Besteller hat die Vertragsgemäßheit der Waren und erbrachten Leistungen sowie eventuellen Korrekturen übersandter Vor- und Zwischenerzeugnisse unverzüglich zu prüfen. Infolge der Komplexität einiger Eingabeformalitäten verpflichtet sich der Kunde, direkt nach Freischaltung seiner für einen Internetshop von ihm eingegebenen Preise, diese auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Beanstandungen wegen unvollständiger Lieferung oder offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 2 Wochen nach Gefahrübergang schriftlich per Einschreiben dem Verwender bekannt zu geben. Nicht offensichtliche Mängel oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften sind binnen einen Jahres ab Übergabe gegenüber dem Verwender schriftlich per Einschreiben zu rügen. Diese Regelung stellt keinen Gewährleistungs – oder Sachmängelhaftungsausschluss dar. Im Falle berechtigter Mängelrügen ist der Verwender wahlweise zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Versandkosten werden nach Prüfung, bei berechtigter Reklamation, erstattet. Bei Fehlschlagen der Mängelbeseitigung oder Nachlieferung kann der Besteller Herabsetzung des Preises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die Gewährleistung setzt voraus, dass die gelieferte Ware ordnungsgemäß gelagert, gewartet und behandelt wurde. Sofern die erbrachte Leistung vom Besteller ganz oder teilweise genutzt werden kann, darf dieser den fälligen Kauf – oder Mietpreis nicht bis zur vollständigen Mängelbeseitigung zurückhalten, sondern hat ihn zum fälligen Zeitpunkt ganz oder zumindest in Höhe der erbrachten zu nutzenden Leistung zu zahlen. Das Recht auf Mängelbeseitigung bleibt unberührt. 6. Haftungsbeschränkung Schadenersatzansprüche aus Pflichtverletzungen ( Kardinalpflichten ) insbesondere Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind gegen den Verwender, außer bei Verletzung des Körpers oder der Gesundheit oder der sexuellen Selbstbestimmung, nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder falscher Zusicherung geltend zu machen. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden wie entgangenen Gewinn. Die Haftung ist, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten oder falscher Zusicherung oder bei Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ( Kardinalpflichten ) auf die bei Vertragsschluß typischerweise vorhersehbaren Schäden und im übrigen der Höhe nach auf den vertragstypischen Durchschnittsschaden begrenzt. Ansprüche aus Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. 7. Eigentumsvorbehalt Die Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt mit nachstehenden Erweiterungen. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verwender aus jedem Rechtsgrund gegen den Besteller zustehen, bleibt die vom Verwender gelieferte Ware Eigentum des Verwenders. Erlischt das Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum des Bestellers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig auf ihn übergeht. Der Besteller verwahrt das Eigentum unentgeltlich. Soweit der Wert der Sicherheiten die Hauptforderungen um mehr als 20% überschreitet, ist der Verwender auf Verlangen des Bestellers zur teilweisen Freigabe von Sicherheiten verpflichtet. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Besteller bereits sicherungshalber in vollem Umfang an den Verwender ab. Der Besteller ist widerruflich ermächtigt, die an Verwender abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung und im eigenen Namen einzuziehen. Der Besteller hat Verwender unverzüglich zu benachrichtigen, sobald Dritte auf die Vorbehaltware zugreifen. Bei Zahlungsverzug ist der Verwender berechtigt, die Herausgabe der Ware zu verlangen. Mit Zurückerhalt der Ware oder Pfändung wird nicht automatisch ein Rücktritt vom Vertrag begründet Im Fall des Rücktritts vom Vertrag ist der Verwender berechtigt, die sofortige Rücklieferung auf Kosten des Bestellers zu verlangen. Zahlungen erfolgen mit befreiender Wirkung nur an den Verwender direkt, nicht an Vertreter und Fachberater. 8. Urheber - / Schutz / - und Verwertungsrechte an Werken / Programmen Urheber - / Schutz / - und Verwertungsrechte an Werken / Programmen des Verwenders verbleiben grundsätzlich beim Verwender, soweit nicht im Vertrag mit dem Auftraggeber eine andere Regelung getroffen wurde. Im Falle einer im Vertrag getroffenen anderen Regelung, werden die Rechte nur im Umfang der dort explizit getroffenen Regelung eingeräumt. Die Werke werden bei Mietverträgen nur für den im Voraus bezahlten Zeitraum zur Verfügung gestellt. 9. Impressum, Urheberschutz, Zeichnungen, Software, Der Verwender kann auf den Produkten und in den Softwareprogrammen mit Zustimmung des Bestellers in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Der Besteller kann nur bei berechtigtem Interesse die Zustimmung verweigern. Der Besteller haftet dem Verwender dafür, dass bestellte Drucksachen nicht mit Rechten Dritter, insbesondere Urheber – und / oder Leistungsschutzrechten belastet sind. Der Besteller stellt bei schuldhaftem Verstoß (Vorsatz/Fahrlässigkeit) den Verwender von Ansprüchen Dritter zumindest im Rahmen der Angemessenheit der aufgewendeten Kosten frei. Der Besteller sichert ausdrücklich zu, dass etwaige zur Bearbeitung überlassene Materialien nicht mit Rechten Dritter belastet sind bzw. die entsprechenden Rechte jedenfalls beim Besteller liegen. Der Besteller ermächtigt den Verwender, dessen Firma in Referenz und / oder Besitzerlisten aufzunehmen und diese Interessenten zugänglich zu machen. Webseiten des Bestellers, die im Zusammenhang mit Leistungen des Verwenders stehen oder mit dessen Software betrieben werden, dürfen keine anstößigen oder rechtswidrigen Inhalte enthalten oder auf Seiten Dritter mit entsprechenden Inhalten verweisen. Dies gilt insbesondere für Seiten mit pornographischen Schriften und Abbildungen, insbesondere im Zusammenhang mit Kindern, Tieren und Gewalt, Aufforderungen und Anleitungen zu strafbaren Handlungen, Darstellungen oder Schilderungen der Verletzung der Menschenwürde und jugendgefährdende Inhalte. 10. Schlussbestimmungen Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen - gleich aus welchem Rechtsgrund - unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen, personenbezogenen Daten des Bestellers werden vom Verwender unter Beachtung der gesetzlichen Betimmungen elektronisch verarbeitet. Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist der Sitz des Verwenders. Anschrift siehe oben. Als Gerichtsstand gilt - auch für Wechsel und Scheckklagen - sowie für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Verwenders als vereinbart. |